Therapiekosten

Das unverbindliche Erstgespräch

Damit Sie sich einen ersten Eindruck machen können biete ich Ihnen ein kostenloses Erstgespräch von 20 Minuten an. Da das Wichtigste in der Therapie ist, dass die Chemie zwischen dem Patienten und dem Therapeuten stimmt, ist es wichtig, dass sie die 20 Minuten dafür nutzen auf ihre innere Stimme zu hören. Fühlen sie sich angenommen, verstanden und haben Sie das Gefühl das benötigte Vertrauen in mich zu setzen, dann können wir gerne nach dem Erstgespräch eine erste Therapiestunde vereinbaren.

 

Kosten

 Eine Therapiestunde dauert in der Regel 50 Minuten und kostet € 100,-. Eine Doppelstunde dauert 90 Minuten und kostet € 200,-. Die Behandlungsdauer kann Wochen, Monate oder Jahre dauern, je nach Problemlage. Da es leider kein Patentrezept gibt, das auf alle Menschen angewendet werden kann, wird auf jeden Patienten ein eigener Behandlungsplan abgestimmt.

 

Finanzielle Unterstützung

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten finanzielle Unterstützung für die Therapie zu bekommen. Hier gelten je nach Versicherungsanstalt unterschiedliche Regelungen.

Diese Regelungen gelten sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche.

 

Tiroler Gebietskrankenkasse

Es gibt die Möglichkeit der Zuschussregelung, was bedeutet, dass ab der 11. Therapiesitzung ein Antrag gestellt werden muss. Dieser Antrag wird vom Therapeuten ausgefüllt und weitergeleitet. Der Zuschussbetrag beträgt € 28,00 pro Sitzung. Sie erhalten von mir eine Monatsrechnung, welche Sie dann bei der Tiroler Gebietskrankenkasse einreichen können.

 

Für Menschen mit schwereren Störungen bietet die Krankenkasse einen Modellplatz (Tiroler Modell) an. Das bedeutet, dass die Abrechnung der Therapiestunden direkt über die Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung erfolgt. Leider hat jedoch jeder Therapeut nur eine begrenzte Anzahl von Modellplätzen zur Verfügung. Das bedeutet, dass PsychotherapeutInnen zwischen 2 und 6 geförderte Therapieplätze anbieten können. Der Selbstbehalt für die Therapiestunde hängt vom Einkommen ab und bewegt sich zwischen € 5,- und € 30,- je Stunde. Menschen mit Rezeptgebührenbefreiung können unter Vorlage der Befreiung vom Selbstbehalt befreit werden.

 

SVA

Zuschussregelung: Für Patienten gilt die selbe Vorgehensweise wie bei der TGKK. Der Zuschuss pro Sitzung beträgt € 21,80 (siehe TGKK).

 

Das Kontingent der Modellplätze ist bei der SVA nicht begrenzt. Der Selbstbehalt liegt bei € 44,80 oder € 61,60 pro Monat. Bei Rezeptgebührenbefreiung entfällt der Selbstbehalt ganz.

 

BVA

 Zuschussregelung: Der Zuschuss pro Sitzung beträgt € 40,-.

 

Das Kontingent der Modellplätze ist bei der BVA nicht begrenzt. Der Selbstbehalt ist Einkommensabhängig und beträgt € 44,80 oder € 61,60 pro Monat. Bei Rezeptgebührenbefreiung entfällt der Selbstbehalt bei Beantragung ganz.

 

SVB

Zuschussregelung: Der Zuschuss pro Sitzung beträgt € 50,00

 

Der Selbstbehalt beim Modellplatz liegt bei € 30,80 oder € 61,60 pro Monat. Bei Rezeptgebührenbefreiung entfällt der Selbstbehalt ganz.

 

KUF

Zuschussregelung: Der Zuschuss pro Sitzung beträgt € 65,-.

Hier gibt es keine Modellplätze.

 

VAEB

Hier muss bereits ab der 6. Therapiestunde ein Antrag gestellt werden. Der Zuschuss beträgt pro Sitzung € 28,-.

 

Der Selbstbehalt bei Modellplätzen beträgt € 21,56 oder € 10,78 pro Monat.

 

 Ganz genaue Informationen finden sie auch auf der Homepage:

http://www.psychotherapie-tirol.at/content/sozialversicherungen

 

Zusätzliche Möglichkeiten bei Therapien für Kinder die über die TGKK versichert sind:

7 Stunden Regelung

Bei Kindern kann Ihr Therapeut einen kurzen Antrag stellen, so dass 7 Therapiestunden zur Gänze von der TGKK übernommen werden.

 

Gruppenpsychotherapie bei Kindern

Kinder mit schwerwiegenderen Problemen können auch die Gruppenpsychotherapie über das Tiroler Modell abrechnen.